Ambulanter Pflegedienst Pflege to Hus in Braunschweig

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Willkommen auf unseren Internetseiten

Pflege to Hus ist als ambulanter Pflegedienst (Krankenpflege, Altenpflege, Kinderkrankenpflege) im Stadtgebiet von Braunschweig tätig. Wir möchten Ihnen auf diesen Seiten eine Übersicht über unser Leistungsangebot geben und Ihnen Informationen zu häufigen und typischen Fragen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung ambulante Pflege zur Verfügung stellen.

Pflege to Hus bietet Ihnen Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung (SGB XI), der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) in den Bereichen der Grundpflege, der hauswirtschaftlichen Versorgung und der Behandlungspflege. Pflege to Hus bietet Ihnen kompetente Pflege durch speziell geschultes Personal. Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt, neben der Pflege alter Menschen, besonders auch im Bereich der Pflege und Betreuung kranker und behinderter Kinder.

Die von Pflege to Hus auf diesen Seiten angebotenen Informationen zur Fragen der Pflegeversicherung und Krankenversicherung beziehen sich überwiegend auf Fragestellungen der ambulante Pflege (ambulante Krankenpflege, Kinderkrankenpflege bzw. Altenpflege).

 

Über uns

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Das Pflege to Hus Team

Pflege to Hus ist als ambulanter Pflegedienst in Braunschweig seit 1998 tätig. Wir versorgen unsere Kunden - überwiegend ältere Menschen und schwerst mehrfach behinderte Kinder - vorwiegend im Stadtgebiet von Braunschweig.

Täglich versorgt Pflege to Hus ca. 140 Personen mit etwas über 30 festangestellten Mitarbeitern, die von einigen Aushilfen unterstützt werden. Unser Personal erfüllt selbstverständlich die von den Kranken- und Pflegekassen geforderten Qualifikationen. Es setzt sich zusammen aus Krankenschwestern und -pflegern, Kinderkrankenschwestern, Altenpflegerinnen, Familienpflegerinnen, Krankenpflege- und Altenpflegehelferinnen, Arzthelferinnen und einer Sozialarbeiterin.

Als zugelassener Pflegedienst ist Pflege to Hus Partner aller gesetzlicher Kranken- und Pflegekassen und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an die Qualität der Pflege.

Pflege to Hus ist aus dem Wunsch heraus entstanden, hilfsbedürftigen Menschen und deren Angehörigen ein Partner bei der Bewältigung des täglichen Lebens zu sein. Trotz unserer Betriebsgröße bemühen wir uns täglich darum, den Menschen in den Mittelpunkt unseres Tuns zu stellen. Unsere Dienstleistungen sind geprägt durch den persönlichen Kontakt. Wir verstehen die Menschen, die wir versorgen als unsere Kunden. Ihre Wünsche sind unsere Priorität. Lesen Sie sich unser Leitbild durch, es wird Ihnen einen Eindruck von unserem Verständnis von Pflege geben.

 

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 05. Mai 2009 um 09:14 Uhr
 

Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen n. § 45b SGB XI

Das Gesetz der Pflegeversicherung hat den Anspruch auf die sogenannten zusätzlichen Betreuungsleistungen mit dem Inkrafttreten des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes ab 01. Juli 2008 neu geregelt. Diese Betreuungsleistungen sind für pflegebedürftige Menschen mit und ohne Pflegestufe geschaffen worden, die in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind. Der Artikel gibt Ihnen einen kurzen Überblick über Beantragungsverfahren, Voraussetzungen und Art der möglichen Leistungen.

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 24. November 2008 um 12:13 Uhr Weiterlesen...
 

Welche Leistungsarten gibt es in der Pflegeversicherung?

Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet im Bereich der ambulanten Pflege in Form von Sachleistung und Geldleistung. Ein Pflegebedürftiger kann zwischen diesen beiden Leistungsarten oder einer Kombination aus beiden wählen.

In der ambulanten Krankenpflege wird als Sachleistung die Pflegehilfe durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst bezeichnet. D.h. alle Leistungen, die wir in der Rubrik "Leistungen - Grundpflegeleistungen" und "Leistungen - Hauswirtschaft" anbietet sind Sachleistungen. Die Pflegehilfe durch Pflegesachleistung wird in Abhängigkeit von der Pflegestufe gewährt.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 25. Juli 2008 um 11:26 Uhr Weiterlesen...
 

Wie hoch ist der tägliche Anspruch auf ambulante Pflege?

Der MDK (Medizinische Dienst der Krankenkassen) stellt die Pflegestufe fest. Pflegestufe I erhält beispielsweise, wer mindestens einen täglichen Pflegebedarf von 1,5 Stunden hat (genauere Informationen hierzu, auch zu den weiteren Pflegestufen,  finden Sie hier: Wer erhält Leistungen aus der Pflegeversicherung?)

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 11. November 2008 um 09:28 Uhr Weiterlesen...
 

Wer erhält Leistungen aus der Pflegeversicherung?

Reguläre Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten Personen, die mindestens erheblich pflegebedürftig sind. Ferner erhält man Leistungen nur dann, wenn man in eine Pflegestufe eingestuft ist. Nach aktueller Gesetzeslage gibt es insgesamt drei Pflegestufen

Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftigkeit)
Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftigkeit)
Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftigkeit)
Die Einstufung in eine Pflegestufe erfolgt aufgrund des zeitlichen Aufwands, den eine nicht als Pflegekraft ausgebildete Person benötigt (z.B. ein Familienangehöriger), um den Pflegebedürftigen zu pflegen. Hierbei gelten folgende Regeln:
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 01. August 2008 um 20:05 Uhr Weiterlesen...