Änderung bei den Beratungseinsätzen nach § 37.3 SGB XI
Die Pflegekassen in Niedersachsen haben uns informiert, wie zukünftig mit nicht in Anspruch genommenen Beratungseinsätzen nach § 37.3 SGB XI umgegangen wird.
In der Vergangenheit ist es immer wieder vorgekommen, dass Beratungseinsätze nicht rechtzeitig in Anspruch genommen wurden. Es kam immer wieder vor, dass z.B. ein Beratungseinsatz, der im 2. Halbjahr durchgeführt werden musste, zu Anfang des 1. Halbjahres des Folgejahres erst stattfand.