Ambulanter Pflegedienst Pflege to Hus in Braunschweig

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Pflegesachleistungs- und Pflegegeldanspruch steigt

Zum Jahresbeginn steigen die Leistungen in der Pflegeversicherung. So werden in der Pflegestufe I künftig Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes (Sachleistung) bis 450 (vorher 440) Euro übernommen, in der Pflegestufe II beträgt der Pflegesatz ab dem neuen Jahr 1100 Euro statt 1040 Euro und in der Stufe III erhöht sich die Leistung um 40 Euro auf 1550 Euro.

Ebenfalls sind mit dem Jahreswechsel die Sätze für die Geldleistung angehoben worden. Für Pflegestufe I erhält man von der Pflegeversicherung bei vorliegender Pflegestufe monatlich 235 Euro, bei Pflegestufe II sind es 440 Euro und ab Pflegestufe III zahlt die Pflegeversicherung 700 Euro.

Die Sätze für Härtefälle (Pflegestufe 3+) bleiben hingegen weiterhin unverändert.

 

Pflege to Hus bildet wieder aus

AusbildungsbeginnHeute, am 1.9.2011 beginnt für Petra Haarke-Ardelian ein neuer Abschnitt in Ihrem Berufsleben bei Pflege to Hus. Nach mehr als 12 jähriger Betriebszugehörigkeit beginnt sie eine dreijahrige Ausbildung. In Kooperation mit der Kranken- und Altenpflegeschule des Marienstifts Braunschweig wird sie eine Altenpflegeausbildung absolvieren. Wir freuen uns, dass sich Frau Haake-Ardelian zu diesem Schritt entschlossen hat und wünschen ihr für diesen wichtigen Lebensabschnitt viel Erfolg!
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 01. September 2011 um 08:51 Uhr
 

Wir suchen Pflegepersonal

Pflege to Hus in Braunschweig sucht zu sofort oder später Krankenpflege- und Kinderkrankenpflegepersonal, um der wachsenden Kundennachfrage gerecht werden  zu können.

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 05. September 2011 um 15:23 Uhr
 

Richtlinien zur Verordnung häuslicher Krankenpflege geändert

Die Richtlinien zur Verordnung häuslicher Krankenpflege wurden mit Wirkung vom 26.1.2011 geändert. Hiermit wurde eine Forderung des Gesunheitsministeriums aus der letzten Überarbeitung umgesetzt. Es betrifft die Verordnungsfähigkeit des Abnehmens von Kompressionsverbänden.

Zukünftig kann auch das Abnehmen von Kompressionsverbänden vom Arzt verordnet werden, wenn der Pflegebedürftige körperlich oder kognitiv dazu nicht in der Lage ist. Im gleichen Zuge wurde die Verordnungsfähigkeit von Kompressionsverbänden auf die Diagnosen Varikose, Ödeme, Chronische Veneninsuffizienz (CIV), Verbrennungen/Narben und Thromboembolie eingeschränkt.

Zum Hintergrund: in der Vergangenheit konnte bereits das Anlegen von Kompressionsverbänden verordnet werden, das Abnehmen war jedoch keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Kundenumfrage 2010

In regelmäßigen Abständen von ein bis zwei Jahren befragen wir unsere Kunden über einen anonymen Fragebogen über ihre Zufriedenheit mit den von uns angebotenen Leistungen. Wie in den vergangenen Umfragen bereits auch, fiel auch in diesem Jahr das Ergebnis wieder sehr erfreulich aus. Wir bedanken uns bei allen unseren Kunden, die uns das Vertrauen schenken und uns mit dem Ausfüllen des Fragebogens Hinweise geben, was wir während unserer Arbeit gut machen und wo wir noch Verbesserungsmöglichkeiten haben.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 17. Februar 2011 um 17:12 Uhr Weiterlesen...
 

Neue Begutachtungsrichtlinien

Die Richtlinien zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit wurden überarbeitet und werden vom Medizinsichen Dienst der Krankenkassen (MDK) ab sofort bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit herangezogen. Verschiedene gesetzliche Neuregelungen hatten dazu geführt, dass die Richtlinien überarbeitet werden mussten.

Neu geregelt wurde die Gewährung von Leistungsansprüchen bei Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Außerdem wurden die Belange von Kindern stärker als bisher berücksichtigt.

Die neuen Richtlinien könnten hier als pdf-Dokument herunter geladen werden (174 Seiten).

 

Inkontinenzversorgung von AOK-Versicherten

Die AOK Niedersachsen hatte vergangenen Herbst Lieferverträge mit Sanitätshäusern über die Inkontinenzversorgung geschlossen. Versicherte der AOK waren seither an diese Lieferanten gebunden.  Bei der Belieferung mit Inkontinenzhosen ist es seither immer wieder zu Problemen gekommen, da die Liefermengen und die Qualität oftmals nicht dem Bedarf und dem vorher gewohnten entsprachen. Die AOK lenkt nun ein und bietet seinen Versicherten ab Juli 2009 wieder die Möglichkeit, die Windelprodukte bei dem Lieferanten der Wahl zu bestellen. Das kann sowohl das von der AOK bisher vorgeschriebene Sanitätshaus als auch eine Apotheke/ein Sanitätshaus eigener Wahl sein.

 

Pflege-Weiterentwicklungsgesetz tritt in Kraft

Am 1. Juli 2008 tritt das am 14. März 2008 verabschiedete Pflege-Weiterentwicklungsgesetz in Kraft. Es handelt sich dabei um ein nachhaltiges Reformenpaket der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI), welches auch für den Bereich der ambulanten Krankenpflege umfassende Veränderungen bringt. Die aus Sicht der ambulanten pflegerischen Versorgung wesentlichen Eckpunkte sind.

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 28. Juli 2008 um 14:48 Uhr Weiterlesen...
 

Steuerliche Entlastung für Zuzahlungen bei Pflegebedürftigekeit

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung wird ab 01.01.2006 das Einkommenssteuergesetz geändert. Es werden eine Reihe steuerlicher Erleichterungen geregelt, davon eine speziell die privaten Aufwendungen für Pflegebedürftigkeit betreffend.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 25. Juli 2008 um 11:47 Uhr Weiterlesen...