Ambulanter Pflegedienst Pflege to Hus in Braunschweig

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Ambulanter Pflegedienst Pflege to Hus in Braunschweig

Willkommen auf unseren Internetseiten

Pflege to Hus ist als ambulanter Pflegedienst (Krankenpflege, Altenpflege, Kinderkrankenpflege) im Stadtgebiet von Braunschweig tätig. Wir möchten Ihnen auf diesen Seiten eine Übersicht über unser Leistungsangebot geben und Ihnen Informationen zu häufigen und typischen Fragen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung ambulante Pflege zur Verfügung stellen.

Pflege to Hus bietet Ihnen Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung (SGB XI), der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) in den Bereichen der Grundpflege, der hauswirtschaftlichen Versorgung und der Behandlungspflege. Pflege to Hus bietet Ihnen kompetente Pflege durch speziell geschultes Personal. Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt, neben der Pflege alter Menschen, besonders auch im Bereich der Pflege und Betreuung kranker und behinderter Kinder.

Die von Pflege to Hus auf diesen Seiten angebotenen Informationen zur Fragen der Pflegeversicherung und Krankenversicherung beziehen sich überwiegend auf Fragestellungen der ambulante Pflege (ambulante Krankenpflege, Kinderkrankenpflege bzw. Altenpflege).

 

Wie hoch ist der tägliche Anspruch auf ambulante Pflege?

Der MDK (Medizinische Dienst der Krankenkassen) stellt die Pflegestufe fest. Pflegestufe I erhält beispielsweise, wer mindestens einen täglichen Pflegebedarf von 1,5 Stunden hat (genauere Informationen hierzu, auch zu den weiteren Pflegestufen,  finden Sie hier: Wer erhält Leistungen aus der Pflegeversicherung?)

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 04. Februar 2011 um 10:27 Uhr Weiterlesen...
 

Pflegesachleistungs- und Pflegegeldanspruch steigt

Zum Jahresbeginn steigen die Leistungen in der Pflegeversicherung. So werden in der Pflegestufe I künftig Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes (Sachleistung) bis 450 (vorher 440) Euro übernommen, in der Pflegestufe II beträgt der Pflegesatz ab dem neuen Jahr 1100 Euro statt 1040 Euro und in der Stufe III erhöht sich die Leistung um 40 Euro auf 1550 Euro.

Ebenfalls sind mit dem Jahreswechsel die Sätze für die Geldleistung angehoben worden. Für Pflegestufe I erhält man von der Pflegeversicherung bei vorliegender Pflegestufe monatlich 235 Euro, bei Pflegestufe II sind es 440 Euro und ab Pflegestufe III zahlt die Pflegeversicherung 700 Euro.

Die Sätze für Härtefälle (Pflegestufe 3+) bleiben hingegen weiterhin unverändert.

 

Pflege to Hus bildet wieder aus

AusbildungsbeginnHeute, am 1.9.2011 beginnt für Petra Haarke-Ardelian ein neuer Abschnitt in Ihrem Berufsleben bei Pflege to Hus. Nach mehr als 12 jähriger Betriebszugehörigkeit beginnt sie eine dreijahrige Ausbildung. In Kooperation mit der Kranken- und Altenpflegeschule des Marienstifts Braunschweig wird sie eine Altenpflegeausbildung absolvieren. Wir freuen uns, dass sich Frau Haake-Ardelian zu diesem Schritt entschlossen hat und wünschen ihr für diesen wichtigen Lebensabschnitt viel Erfolg!
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 01. September 2011 um 08:51 Uhr
 

Richtlinien zur Verordnung häuslicher Krankenpflege geändert

Die Richtlinien zur Verordnung häuslicher Krankenpflege wurden mit Wirkung vom 26.1.2011 geändert. Hiermit wurde eine Forderung des Gesunheitsministeriums aus der letzten Überarbeitung umgesetzt. Es betrifft die Verordnungsfähigkeit des Abnehmens von Kompressionsverbänden.

Zukünftig kann auch das Abnehmen von Kompressionsverbänden vom Arzt verordnet werden, wenn der Pflegebedürftige körperlich oder kognitiv dazu nicht in der Lage ist. Im gleichen Zuge wurde die Verordnungsfähigkeit von Kompressionsverbänden auf die Diagnosen Varikose, Ödeme, Chronische Veneninsuffizienz (CIV), Verbrennungen/Narben und Thromboembolie eingeschränkt.

Zum Hintergrund: in der Vergangenheit konnte bereits das Anlegen von Kompressionsverbänden verordnet werden, das Abnehmen war jedoch keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

 


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