Im Rahmen der Pflegeversicherung bieten sich für diesen Wunsch zwei verschiedene Leistungen an:
- Betreuung nach Zeit:
Ist die Grundpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung sichergestellt, kann über den Sachleistungsanspruch Betreuung nach Zeit in Anspruch genommen werden. - Betreuung nach §45b SGB XI: Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € pro Monat. Dieser kann unter Anderem für ein Betreuungsangebot genutzt werden.