Wir rechnen nach sogenannten Leistungskomplexen ab. Eine Abrechnung nach Zeit ist uns aufgrund unseres Rahmenvertrags mit den Kranken- und Pflegekassen nur bei bestimmten Leistungen (siehe Hauswirtschaft) möglich. Das bedeutet für den Pflegebedürftigen, dass wir für eine Leistung so lange bleiben, wie Zeit dafür benötigt wird. Das kann, je nach Konstitution des Pflegebedürftigen mal länger und mal kürzer sein. Weitere Informationen zur Pflegeeinsatzzeit finden Sie
hier.