Der Hilfebedarf muss für Verrichtungen des täglichen Lebens bestehen. D.h. er muss sich über die Bereiche
- Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Hautpflege, Haar- und Bartpflege)
- Ernährung (Zubereitung und/oder Hilfe be der Aufnahme von Nahrung)
- Mobilität (Aufstehen oder ins Bett gehen, Treppensteigen, Verlassen der Wohnung)
- Hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Reinigen der Wohnung, Kochen, Abwaschen, Waschen, Aufhängen und Bügeln der Wäsche)
Andere Hilfen können nicht zu Lasten der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Häufig geäußert wird beispielsweise noch der Wunsch nach regelmäßiger Begleitung auf Spaziergängen, der Pflege von Zimmerpflanzen oder Balkonpflanzen. Diese und viele andere Hilfestellungen können wir unseren Pflegebedürftigen Kunden zwar ebenfalls anbieten. Allerdings muss der Pflegebedürftige dafür selbst aufkommen.
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