Ambulanter Pflegedienst Pflege to Hus in Braunschweig

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Was ist Pflegebedürftigkeit?

Pflegebedürftigkeit wird definiert durch das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI). Im Sinne des Gesetzes ist pflegebedürftig, wer aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder einer Behinderung auf Dauer und bei wiederkehrenden Aktivitäten des täglichen Lebens in großem Umfang Hilfe von anderen Personen benötigt. Der Gesetzgeber definiert dabei, dass "auf Dauer" bedeutet, dass der Hlfebedarf vorraussichtlich wenigstens sechs Monate vorliegen muss. Das bedeutet allerdings nicht, dass eine Pflegebedürftigkeit mindestens schon sechs Monate lang vorliegen muss, bevor man als pflegebedürftig gilt. Wenn eine Krankheit oder Behinderung so schwerwiegend ist, dass sie vorraussichtlich länger als ein halbes Jahr andauert, liegen die Vorraussetzungen für Pflegebedürftiggkeit u.U. ebenfalls vor.
Der Hilfebedarf muss für Verrichtungen des täglichen Lebens bestehen. D.h. er muss sich über die Bereiche
  • Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Hautpflege, Haar- und Bartpflege)
  • Ernährung (Zubereitung und/oder Hilfe be der Aufnahme von Nahrung)
  • Mobilität (Aufstehen oder ins Bett gehen, Treppensteigen, Verlassen der Wohnung)

  • Hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Reinigen der Wohnung, Kochen, Abwaschen, Waschen, Aufhängen und Bügeln der Wäsche)
Andere Hilfen können nicht zu Lasten der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Häufig geäußert wird beispielsweise noch der Wunsch nach regelmäßiger Begleitung auf Spaziergängen, der Pflege von Zimmerpflanzen oder Balkonpflanzen. Diese und viele andere Hilfestellungen können wir unseren Pflegebedürftigen Kunden zwar ebenfalls anbieten. Allerdings muss der Pflegebedürftige dafür selbst aufkommen.
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 24. Oktober 2005 um 16:32 Uhr