Ambulanter Pflegedienst Pflege to Hus in Braunschweig

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Wer erhält Leistungen aus der Pflegeversicherung?

Reguläre Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten Personen, die mindestens erheblich pflegebedürftig sind. Ferner erhält man Leistungen nur dann, wenn man in eine Pflegestufe eingestuft ist. Nach aktueller Gesetzeslage gibt es insgesamt drei Pflegestufen

Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftigkeit)
Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftigkeit)
Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftigkeit)
Die Einstufung in eine Pflegestufe erfolgt aufgrund des zeitlichen Aufwands, den eine nicht als Pflegekraft ausgebildete Person benötigt (z.B. ein Familienangehöriger), um den Pflegebedürftigen zu pflegen. Hierbei gelten folgende Regeln:
Pflegestufe I:
Die pflegebedürftige Person benötigt aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität bei zwei Verrichtungen täglich mindestens einmal Hilfe. Es kann auch ein Hilfebedarf bei zwei Verrichtungen aus nur einem der drei genannten Bereiche vorhanden sein, also z.B. Hilfe bei der Körperpflege zweimal am Tag. Zusätzlich hat der Pflegebedürftige mehrmals wöchentlich einen Hilfebedarf bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Um in Pflegestufe I eingestuft zu werden, muss der Hilfebedarf im Mittel wenigsten 90 Minuten täglich betragen. Höchstens 45 Minuten dürfen  auf hauswirtschaftliche Hilfen entfallen.
 
Pflegestufe II
Die Pflegebedürftige Person  benötigt aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe. Zusätzlich hat der Pflegebedürftige mehrmals wöchentlich einen Hilfebedarf bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Um in Pflegestufe II eingestuft zu werden, muss der Hilfebedarf im Mittel wenigstens drei Stunden täglich betragen. Davon dürfen höchstens 60 Minuten auf hauswirtschaftliche Hilfen entfallen.
 
Pflegestufe III
Die Pflegebedürftige Person  benötigt aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität täglich rund um die Uhr Hilfe, auch nachts. Zusätzlich hat der Pflegebedürftige mehrmals wöchentlich einen Hilfebedarf bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Um in Pflegestufe III eingestuft zu werden, muss der Hilfebedarf im Mittel wenigstens fünf Stunden täglich betragen. Davon dürfen höchstens 60 Minuten auf hauswirtschaftliche Hilfen entfallen.
 
 
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 01. August 2008 um 20:05 Uhr