Allgemeines
Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab, sofern die pflegebedürftige Person vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen als pflegebedürftig beurteilt und von ihrer Pflegekasse in eine Pflegestufe eingruppiert wurde. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung, sowohl beim Erst- als auch beim Erhöhungsantrag.
Die Pflegeversicherungen sind zur Leistung nur bis zu einem Höchstbetrag verpflichtet. Dieser beträgt ab 1.1.2017 bei Pflegegrad I 125.- Euro, bei Pflegegrad II 689.- Euro, bei Pflegegrag III 1298.- Euro, bei Pflegegrad IV 1612.- Euro und bei Pflegegrad V 1995.-. Sollten die von Ihnen gewünschten Leistungen die Grenzen der jeweiligen Pflegestufe überschreiten, erhalten Sie lediglich eine Rechnung über den Differenzbetrag.
Zusätzlich haben alle versicherten Pflegebedürftigen der Pflegegrade II bis V einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125.- Euro pro Monat
Das SGB XI und die niedersächsischen Rahmenverträge mit den Pflegekassen sehen vor, dass ambulante Pflegedienste Leistungen der Pflegeversicherung in sogenannten Leistungskomplexen oder per Zeitvereinbarung erbringen. Ein Leistungskomplex ist die Zusammenfassung von typischen Pflegeverrichtungen zu einer Abrechnungseinheit. Bei Abruf dieser Leistung steht folglich nicht die Zeit sondern die Tätigkeit im Vordergrund. Bei Wahl der Zeitleistung hat der Pflegebedürftige die Möglichkeit frei ein bestimmtes Zeitkontingent zu buchen.
Für jede Anfahrt wird eine Wegepauschale berechnet.
Im folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die zur Verfügung stehenden Leistungskomplexe, die zu Lasten der Pflegeversicherung von uns angeboten werden:
Bitte beachten Sie: alle angegebenen Preise sind Endpreise, Pflege to Hus ist nach § 4 Nr. 16e UStG von der Umsatzsteuer befreit
Erst- und Folgebesuch
Erstbesuch
Der Erstbesuch ist die Anamnese zur Erhebung des Pflegebedarfs zu Beginn der Pflege durch Pflege to Hus.
Die Anamnese erfolgt im Sinne eines Aufnahmestatus und dient der Ermittlung des Pflegebedarfs unter Berücksichtigung familiärer, sozialer, biographischer, pflegerischer und medizinischer Aspekte. Im Erstbesuch werden die durch Pflege to Hus zu leistenden pflegerischen Hilfen sowie die Abgrenzung zu der durch Angehörige zu übernehmenden Pflege festgelegt. Es werden zudem die Fragen der Finanzierung der Pflegeleistungen geklärt. Weitere mögliche Aspekte sind die Informationssammlung über die bereits vorhandenen bzw. Festlegung noch benötigter Pflegehilfsmittel.
Das Erstgespräch dient unserer Pflegefachkraft zum Erkennen der vorhandenen Pflegeprobleme und -ressourcen, dem Festlegen von Pflegezielen und dem Ableiten der dadurch notwendigen Pflegemaßnahmen.
Diese Leistung ist zu Beginn der Pflege notwendig. Sie ist allerdings nicht zu verwechseln mit einem ersten unverbindlichen Informationsgespräch, welches - auch wenn es unter Umständen beim Pflegebedürftigen zu Hause stattfindet - kostenfrei ist.
Preis: 46,42 €
Folgebesuch
Inhaltlich entspricht diese Leistung dem Erstbesuch. Dieser Leistungskomplex kann abgerufen werden, wenn sich der Pflegebedarf gravierend ändert. Er wird notwendig beispielsweise nach Eingruppierung in eine andere Pflegestufe, bei einer wesentlichen Verbesserung oder Verschlechterung des Gesundheitszustands, nach einem längeren Krankenhausaufenthalt oder bei einem dauerhaften Ausfall einer privaten Person.
Diese Leistung wird bei jeder wesentlichen Änderung des Pflegebedarfs berechnet und kann vom Pflegebedürftigen nicht ab- oder zugewählt werden.
Preis: 25,32 €
Waschen und Anziehen
Kleine Grundpflege
Die Kleine Grundpflege (Teilkörperwäsche) umfasst folgende Tätigkeiten:
- die Auswahl der Kleidung
- das An- und Auskleiden
- das An -und Ablegen von Körperersatzstücken
- das Waschen und die anschließende Hautpflege von Teilbereichen des Körpers z.B. Gesicht, Oberkörper oder Genitalbereich / Gesäß
Weiterhin kann die kleine Grundpflege einhalten:
- einfaches Schneiden und Feilen der Fingernägel
- Gang zur Toilette
- Begleitung zur Waschgelegenheit
- Unterstützung bei der physiologischen Blasen- und Darmentleerung
- Mund-/Zahnpflege inkl. Zahnprothesenversorgung
- Lippenpflege
Preis: 9,28€
Große Grundpflege I
Die Große Grundpflege I oder Ganzkörperwäsche umfasst folgende Tätigkeiten:
- die Auswahl der Kleidung
- das An- und Auskleiden
- das An -und Ablegen von Körperersatzstücken
- das Waschen am Waschbecken bzw. das Duschen
- Hautpflege des ganzen Körpers
In diesem Leistungskomplex können enthalten sein:
- Waschen und Trocknen der Haare
- einfaches Schneiden und Feilen der Fingernägel
- der Gang zur Toilette
- die Begleitung zur Waschgelegenheit
- Unterstützung bei der physiologischen Blasen- und Darmentleerung
- Mund-/Zahnpflege inkl. Zahnprothesenpflege
- Lippenpflege
Preis: 15,19 €
Große Grundpflege II
Die Große Grundpflege II (Vollbad) umfasst folgende Tätigkeiten:
- die Auswahl der Kleidung
- das An- und Auskleiden
- das An -und Ablegen von Körperersatzstücken
- das Baden im Vollbad
- die anschließende Hautpflege des ganzen Körpers
In diesem Leistungskomplex können enthalten sein:
- Waschen und Trocknen der Haare
- einfaches Schneiden und Feilen der Fingernägel
- der Gang zur Toilette
- die Begleitung zur Waschgelegenheit
- Unterstützung bei der physiologischen Blasen- und Darmentleerung
Weiterhin kann die Große Grundpflege I enthalten
- Mund-/Zahnpflege inkl. Zahnprothesenpflege
- Lippenpflege
Preis: 18,99 €
Kämmen und Rasieren
Kämmen:
Der Leistungskomplex Kämmen kann abgerufen werden, wenn von der pflegebedürftigen Person das Fönen oder Frisieren der Haare gewünscht wird. Er umfasst das Herstellen einer Tagesfrisur (z.B. Flechtfrisur, Hochstecken der Haare etc.)
Nicht Bestandteil der Leistung sind typische Friseurleistungen wie Schneiden oder Färben der Haare bzw. Einlegen einer Dauerwelle.
Rasieren:
Umfasst nach Wahl des Pflegebedürftigen die Nass- oder Trockenrasur einschließlich der damit verbundenen Hautpflege. Dieser Leistungskomplex ist nur mit den Leistungskomplexen 3-5 wählbar.
Preis: 2,95 €
Transfer und Lagerung
Transfer/Hilfen beim Aufstehen/Zubettgehen
Dieser Leistungskomplex umfasst nach Wahl des Pflegebedürftigen eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten:
- Hilfe beim Aufsuchen bzw. Verlassen des Bettes / des Rollstuhles o.ä.
- Umsetzen vom Rollstuhl auf einen Duschhocker oder in die Badewanne bzw. zurück
- Umsetzen vom Rollstuhl in einen Sessel bzw. zurück
Enthaltene Leistungen sind:
- Machen und Richten des Bettes
- ggf. Teilwechseln der Bettwäsche
- einfache Maßnahmen zum körper- und situationsgerechten Liegen und Sitzen
Sind während eines Pflegeeinsatzes mehrere solcher Transfers notwendig, muss dieser Leistungskomplex ggf. mehrfach berechnet werden. In Abgrenzung zu den Leistungskomplexen 10 und 11 steht hauptsächlich die Bequemlichkeit bzw. Entlastung sowie die Linderung von Beschwerden im Vordergrund. Dieser Leistungskomplex ist wählbar, wenn Unterstützung gewünscht oder erforderlich ist, nicht jedoch, wenn eine vollständige Übernahme durch die Pflegekraft erforderlich ist. Er ist ebenfalls nicht wählbar, wenn eine Lagerung unter zu Hilfenahme von Lagerungshilfsmitteln vorgenommen wird. Für diese diese Fälle sind die Leistungskomplexe 10 und 11 vorgesehen. Das vollständige Neubeziehen des Bettes ist eine Leistung der Hauswirtschaftlichen Dienste (LK 19).
Preis: 2,11 €, wenn im gleichen Pflegeeinsatz die Leistung Kleine Grundpflege, Große Grundpflege I oder Große Grundpflege II erbracht wird.
Preis: 4,22 €, wenn im gleichen Pflegeeinsatz die Leistung Kleine Grundpflege, Große Grundpflege I oder Große Grundpflege II nicht erbracht wird.
Lagerung
Dieser Leistungskomplex umfasst nach Wahl des Pflegebedürftigen eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten:
- Spezielle Lagerungsmaßnahmen zur körper- und/oder situationsgerechten Lagerung in und außerhalb des Bettes zur Vorbeugung von Sekundärerkrankungen und Linderung von Beschwerden unter Verwendung von Lagerungshilfsmitteln (Lagerungskissen, Rutschmatten etc.)
Enthaltene Zusatzleistungen sind:
- ggf. mit Hilfe beim Verlassen und Aufsuchen des Bettes
- ggf. Machen und Richten des Bettes
- ggf. Teilwechsel der Wäsche und Bett machen/richten
Dieser Leistungskomplex kommt zur Anwendung, wenn der Pflegebedürftige mehr als nur einfache Unterstützung bei Transfers/Lagerungen benötigt, also im Vordergrund die Übernahme der Pflegetätigkeit durch eine Pflegekraft steht. Er ist obligatorisch bei Einsatz von Lagerungshilfsmitteln wie Kissen, Rutschmatten etc.. Das vollständige Neubeziehen des Bettes ist eine Leistung der Hauswirtschaftlichen Dienste (LK 19).
Preis: 4,22 €, wenn im gleichen Pflegeeinsatz die Leistung Kleine Grundpflege, Große Grundpflege I oder Große Grundpflege II erbracht wird.
Preis: 8,44 €, wenn im gleichen Pflegeeinsatz die Leistung Kleine Grundpflege, Große Grundpflege I oder Große Grundpflege II nicht erbracht wird.
Nahrungszubereitung
Nebenmahlzeit zubereiten
Der Leistungskomplex "Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme" umfasst alle Hilfen beim Essen und Trinken, die im Zusammenhang mit einer Nebenmahlzeit notwendig sind. Nebenmahlzeiten sind kleine Zwischenmahlzeiten wie z.B. das Essen eines Apfels, eines Brotes oder Joghurts.
Enthalten sind das mundgerechte Zubereiten der Nahrung sowie alle Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbereitung dienen und die Nahrungsaufnahme ermöglichen. Einschließlich der Begleitung zum Ort der Nahrungsaufnahme und zurück, oder Aufrichten im Bett, Darreichung der Nahrung sowie ausreichende Flüssigkeitszufuhr, Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme (z.B. Hände waschen, Mundpflege, ggf. Säubern / Wechseln von verschmutzten Kleidungsstücken).
Benötigt der Pflegebedürftige keine Hilfe bei der Nahrungs aufnahme selbst (Anreichen der der Nahrung in den Mund oder Beaufsichtung bzw. Anleitung, dass der Pflegebedürftige tatsächlich isst), ist für die Zubereitung einer Nebenmahlzeit einschließlich der mundgerechten Zubereitung "Hauswirtschaftliche Dienste" (LK 19) zu wählen.
Nicht Bestandteil der Leistung ist die Verabreichung von Medikamenten, die während einer Mahlzeit eingenommen werden müssen. Diese kann im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes vom behandelnden Arzt zu Lasten der Krankenversicherung verordnet werden.
Preis: 4,22 €
Hauptmahlzeit zubereiten
Der Leistungskomplex "Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme" beinhaltet alle Hilfen beim Essen und Trinken, die im Zusammenhang mit einer Hauptmahlzeit notwendig sind. Hauptmahlzeiten sind Frühstück, Mittagessen und Abendessen.
Umfasst das mundgerechte Zubereiten der Nahrung sowie alle Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbereitung dienen und die Nahrungsaufnahme ermöglichen. Einschließlich der Begleitung zum Ort der Nahrungsaufnahme und zurück, oder Aufrichten im Bett, Darreichung der Nahrung sowie ausreichende Flüssigkeitszufuhr, Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme (z.B. Hände waschen, Mundpflege, ggf. Säubern / Wechseln von verschmutzten Kleidungsstücken)
Preis: 12,66 €
Sondenkost verabreichen
Der Leistungskomplex "Sondenkost" verabreichen umfasst die Verabreichung der Sondennahrung über Magensonde, Katheter - Jejunostomie (z.B. Witzel - Fistel) oder PEG mittels Schwerkraft oder Pumpe.
Zu diesem Leistungskomplex gehören:
- Sondennahrung auf Körpertemperatur erwärmen
- Pflegebedürftigen ggf. in halbsitzende Position bringen
- Überprüfung der Lage der Sonde
- Spülen der Sonde nach Applikation
- ggf. Reinigung des verwendeten Mehrfachsystems
Kein Bestandteil der Leistung ist der Verbandswechsel der Punktionsstelle der PEG sowie das Verabreichen von Medikamenten über die Sonde. Diese kann im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes vom behandelnden Arzt zu Lasten der Krankenversicherung verordnet werden.
Preis: 4,22 €
Hilfe beim Ausscheiden
Hilfe bei Ausscheidungen
Umfasst alle Hilfen bei Ausscheidungen und aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Z.B.:
- An- und Auskleiden, ggf. An- und Ablegen von Körperersatzstücken
- Begleitung zu und von der Toilette
- Hilfen/Unterstützung bei Ausscheidungen
- Unterstützung bei der physiologischen Darm- und Blasenentleerung
- Hilfen/Unterstützung bei Ausscheidungen, die über das Maß der physiologischen Blasen- und Darmentleerung hinausgehen.
- Reinigung des Harnröhrenkatheters (Reinigung des Katheters und der Harnröhrenöffnung, ggf. Abklemmen in zeitlich festgelegten Intervallen)
- Wechseln des Katheter-, Urostoma- und Anus-praeter-Beutels
- Inkontinenzversorgung
- Kontinenztraining der Blase oder des Darms
- Hilfe bei Erbrechen
- Entsorgung von Ausscheidungen
- Teilwaschen
Nicht Beatandteil der Leistung ist das Legen eines Blasenkatheters. Dieses kann im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes vom behandelnden Arzt zu Lasten der Krankenversicherung verordnet werden. Wird lediglich Unterstützung bei der natürlichen Blasen- und Darmentleerung benötigt, so ist der Leistungskomplex 16 zu wählen. Die Unterstützung bei der natürlichen Blasen- und Darmentleerung ist auch in den Leistungskomplexen 3-5 enthalten.
Diese Leistung ist nicht neben den Leistungskomplexen 3-5 wählbar.
Preis: 8,44 €
Hilfe bei Ausscheidungen (ergänzend)
Dieser Leistungskomplex ist wählbar, wenn Hilfen/Unterstützung bei Ausscheidungen benötigt werden, die über das Maß der physiologischen Blasen- und Darmentleerung hinausgehen. z.B.:
- An- und Auskleiden, ggf. An- und Ablegen von Körperersatzstücken
- Begleitung zu und von Toilette
- Hilfen/Unterstützung bei Ausscheidungen
- Unterstützung bei der physiologischen Darm- und Blasenentleerung
- Hilfen/Unterstützung bei Ausscheidungen, die über das Maß der physiologischen Blasen- und Darmentleerung hinausgehen
- Hilfe bei Erbrechen
- Entsorgung von Ausscheidungen
- Waschen des Intimsbereichs
Nicht Bestandteil der Leistung ist das Legen eines Blasenkatheters. Dieses kann im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes vom behandelnden Arzt zu Lasten der Krankenversicherung verordnet werden.
Diese Leistung ist nur im Zusammenhang mit Kleiner Grundpflege, Großer Grundpflege I oder Großer Grundpflege II wählbar.
Preis: 3,38 €
Verlassen der Wohnung
Hilfen bei Verlassen der Wohnung
Dieser Leistungskomplex umfasst das An-/Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung inklusive Auswahl der Kleidung, ggf. An- und Ablegen von Körperersatzstücken, Hilfestellung beim Treppensteigen.
Diese Leistungskomplex kann gewählt werden z.B. vor einem stationären Aufenthalt oder im Zusammenhang mit dem Besuch einer Tagespflegeeinrichtung oder einem Arztbesuch.
Sind mehrere Etagen zu überwinden und ist der damit verbundene Unterstützungsbedarf erheblich, ist diese Leistung ggf. mehrfach zu berechnen.
Preis: 3,38 €
Begleitung zu Aktivitäten
Umfasst die Leistungen des Leistungskomplexes "Hilfestellung bei Verlassen/Aufsuchen der Wohnung" und zusätzlich die Begleitung zu Aktivitäten durch unser Personal, bei denen das persönliche Erscheinen des Pflegebedürftigen erforderlich und ein Hausbesuch nicht möglich ist. Z.B. Arztbesuch, Behördengänge etc. Die Pflegeversicherung finanziert allerdings keine Spaziergänge oder das Begleiten zu kulturellen Veranstaltungen. Die Pflegeversicherung übernimmt allerdings nicht die Kosten für Spaziergänge oder das Begleiten zu kulturellen Veranstaltungen. Die Leistung umfasst nicht die Kosten für den Transport des Pflegebedürftigen zur Aktivität. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten (z.B. Taxi) müssen vom Pflegebedürftigen getragen werden. In der Leistung enthalten sind auch die Wartezeiten z.B. in der Arztpraxis oder Behörde.
Preis: 25,32 €
Anfahrtspauschalen
Anfahrtspauschalen
Je Pflegeeinsatz wird eine Wegepauschale berechnet. Sie enthält die An- und Abfahrt des Pflegepersonals. Sie wird weder zeit- noch entfernungsabhängig berechnet und ist gültig für das gesamte Stadtgebiet Braunschweigs inklusive der eingemeindeten, umliegenden Dörfer. Die Wegepauschale wird in Abhängigkeit von Tageszeit,Wochentag und Kombination mit Leistungen anderer Kostenträger (z.B. nach dem Gesetz der Krankenversicherung SGB V gestaffelt.
- Wegepauschale - Besuche zwischen 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr: 3,69 €
- Wegepauschale - Besuche zwischen 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und gestzlichen Feiertagen: 7,38 €
- Wegepauschale - Besuche zwischen 6:00 Uhr bis20:00 Uhr bei gleichzeitiger Leistung nach SGB V: 1,85 €
- Wegepauschale zwischen 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bei gleichzeitiger Leistung nach SGB V: 3,69 €
Werden mehrere Pflegebedürftige in einem gemeinsamen Haushalt durch Pflege to Hus in einem Einsatz gepflegt oder wohnen Pflegebedürftige in Wohnanlagen, in denen noch andere Pflegebedüftige von uns betreut werden, so gelten ggf. weitere Abschläge, die wir Ihnen in einem individuellen Angebot gerne unterbreiten.