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Unsere Dienstleitungen orientieren sich im Wesentlichen an den Angeboten, die wir aufgrund der Vorgaben des Gesetzes der Kranken- und Pflegeversicherung anbieten können. Das hat für unsere Kunden den Vorteil, dass bei vorliegender Genehmigung seitens der Krankenkasse oder Pflegeeinstufung der Pflegeversicherung ein großer Teil der Pflegekosten nicht mehr vom Pflegebedürftigen getragen werden muss.
Leistungen der Behandlungspflege werden zu Lasten der Krankenversicherung erbracht und dienen der Sicherung des ärztlichen Behandlungsziels. Leistungen der Grundpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung fallen in das Leistungsspektrum der Pflegeversicherung.
Nachfolgend erhalten Sie einen groben Überblick über das Regelleistungsangebot von Pflege to Hus. Kontaktieren Sie uns direkt, wenn sie Fragen zu unserem Leistungsangebot haben. Wir sind gerne bereit Ihnen bei der Zusammenstellung Ihrer individuell gewünschten und benötigten Pflege zu helfen.
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Als Behandlungspflegeleistungen werden alle pflegerischen Hilfen bezeichnet, die von einem Arzt zur Sicherung des Behandlungsziels verordnet werden. Diese Leistungen erfordern häufig spezielles Fachwissen, welches unsere examinierten Krankenschwestern und - pfleger durch Ihre Ausbildung und regelmäßige interne und externe Fortbildungen erworben haben.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die meisten behandlungspflegerischen Maßnahmen. Hierfür muss Ihr Arzt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege ausstellen. Diese muss Ihre Krankenkasse genehmigen.
Unsere Leistungen im Rahmen der Behandlungspflege umfassen, neben der fachlich kompetenten Durchführung der ärztlich verordneten Therapien, die Besorgung der Verordnungen und deren Einreichung bei Ihrer Krankenkasse.
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 21. September 2009 um 11:07 Uhr
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Kinderkrankenpflege verstehen wir als eine besondere Herausforderung. Viele Krankenpflegedienste nennen in ihrem Leistungsangebot auch Kinderkrankenpflege. Wir nehmen diese Aufgabe sehr ernst. Die von uns versorgten Kinder werden ausschließlich von examinierten Kinderkrankenschwestern und -pflegern betreut. Das Kinderkrankenpflegeteam besteht aus neun Kinderkrankenschwestern und -pflegern und einer Sozialarbeiterin, die Ihnen sowohl bei der medizinischen Versorgung Ihres Kindes als auch bei Behördengängen und Antragstellungen unterstützend zur Seite stehen. Unser Leistungsangebot umfasst:
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 14. August 2008 um 13:47 Uhr
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 Wir bieten unseren Kunden nicht nur Pflegeleistungen an, sondern können Ihnen bei einer Fülle an größeren und kleineren Problemen des Alltags rund um die Pflege unterstützend zur Seite stehen:
- Wir beraten Sie unverbindlich und kompetent in allen Pflegeangelegenheiten, sowohl vor als auch während eines bestehenden Pflegeauftrages
- Wir unterstützen Sie bei der Pflegeüberleitung zu uns oder von uns in eine andere Pflegeeinrichtung, so dass der Übergang von Einrichtung zu Einrichtung reibungslos verläuft.
- Wir helfen Ihnen bei Antragstellungen rund um die Pflege, sei es bei Behörden oder Kostenträgern (Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialhilfeträger). Darunter fallen z.B. Unterstützung beim Antrag auf Pflegeeinstufung, beim Antrag auf Höherstufung, Anträge zur Hilfsmittelversorgung. Beantragung eines Schwerbehhindertenausweises.
- Wir beraten Sie über für Ihren Bedarf sinnvolle oder notwendige Pflegehilfsmittel z.B. Rollstuhl, Pflegebett, zum Verbrauch bestimmte Hiflsmittel, wie Inkontinenzhosen oder Bettunterlagen
- Wir besorgen für Sie Rezepte bei ihrem Haus- oder Facharzt und organisieren deren Einlösung in Ihrer Apotheke, sowie die Auslieferung der Medikamente an Sie.
- Wir kümmern uns darum, dass für die Behandlungspflege die benötigten Verordnungen bei Ihrem Hausarzt bestellt werden und dass die Verordnung rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse/Pflegekasse zur Genehmigung eingereicht wird.
- Wir stellen für Sie Kontakte zu anderen sozialen Institutionen wie Selbsthilfegruppen, Nachbarschaftshilfe her oder unterstützen Ihre eigenen Bemühungen
- Wir unterstützen Sie bei der Suche nach weiteren ambulanten Dienstleistern wie z.B. mobile Friseure, Essensbringdienste, mobile Fußpfleger.
- Wir übernehmen für Sie gerne auch Haushaltshilfen, die über die Leistungen der Pflegeversicherung hinaus gehen wie z.B. Blumen gießen, Fenster- oder Treppenhausreinigung, Wechsel von Glühlampen etc.
- Wir betreuen Pflegebedürftige, die der ständigen Aufsicht bedürfen zur stundenweisen Entlastung der üblichen Pflegeperson
- Wir springen für die übliche Pflegekraft ein, wenn diese krankheits- oder urlaubsbedingt ausfällt (Verhinderungspflege)
Sprechen Sie uns an, wenn Sie weiteren Bedarf an Hilfen rund um Pflege und Haushalt haben, der hier nicht aufgelistet sind. Es gibt für fast alles eine Lösung.
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 21. September 2009 um 11:12 Uhr
Im § 39 SGB XI (11. Sozialgesetzbuch) wird der Anspruch auf Pflegeleistungen eines Pflegebedürftigen geregelt, der üblicherweise von einer privat organisierten Pflegekraft gepflegt wird und von der Pflegekasse Geldleistungen erhält, wenn diese Person kurzfristig und vorübergehend an der Pflege gehindert ist (z.B. durch Urlaub, Krankheit, persönliche anderweitige Verpflichtungen oder Interessen). Als ambulanter Pflegedienst kann Pflege to Hus verschiedene Varianten der Verhinderungspflege anbieten.
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 24. November 2008 um 15:02 Uhr
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