Ambulanter Pflegedienst Pflege to Hus in Braunschweig

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Leistungen der Pflegeversicherung

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Die soziale Pflegeversicherung leistet in der ambulanten Krankenpflege Grundpflege und Hauswirtschaftliche Leistungen.

Als Grundpflege werden all diejenigen Hilfestellungen bezeichnet, die mit der Körperhygiene, der Aufnahme von Nahrung, dem Ausscheiden und der Mobilisation im Zusammenhang stehen. Hauswirtschaftliche Leistungen sind die Hilfestellungen, die mit der Organisation des täglichen Lebens im Zusammenhang stehen, wie Reinigung der Wohnung, Einkaufen, Kochen etc.

Als Vertragspartner aller gesetzlichen Krankenkassen leisten wir Grundpflege in Form von sogenannten Leistungskomplexen. D.h. zusammengehörige Pflegemaßnahmen werden zusammengefasst.

Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab, sofern die pflegebedürftige Person vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen als pflegebedürftig beurteilt und von ihrer Pflegekasse in eine Pflegestufe eingruppiert wurde. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung, sowohl beim Erst- als auch beim Erhöhungsantrag.

Die Pflegeversicherungen sind zur Leistung nur bis zu einem Höchstbetrag verpflichtet. Dieser beträgt zur Zeit bei Pflegestufe I 440.- Euro, bei Pflegestufe II 1040.- Euro und bei Pflegestufe III 1510.- Euro. Sollten die von Ihnen gewünschten Leistungen die Grenzen der jeweiligen Pflegestufe überschreiten, erhalten Sie lediglich eine Rechnung über den Differenzbetrag.

Das SGB XI und die niedersächsischen Rahmenverträge mit den Pflegekassen sehen vor, dass ambulante Pflegedienste Leistungen der Pflegeversicherung in sogenannten Leistungskomplexen erbringen. Ein Leistungskomplex ist die Zusammenfassung von typischen Pflegeverrichtungen zu einer Abrechnungseinheit. Bei Abruf dieser Leistung steht folglich nicht die Zeit sondern die Tätigkeit im Vordergrund.

Für jede Anfahrt wird neben der vereinbarten Leistungskomplexe eine Wegepauschale berechnet.

Im folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die zur Verfügung stehenden Leistungskomplexe, die zu Lasten der Pflegeversicherung von uns angeboten werden:

Bitte beachten Sie: alle angegebenen Preise sind Endpreise, Pflege to Hus ist nach § 4 Nr. 16e UStG von der Umsatzsteuer befreit



Zuletzt aktualisiert am Montag, den 17. Mai 2010 um 15:15 Uhr